KFZ Versicherungsvergleich bringt güsntige Autoversicherung


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Schadenfreiheitsrabatt bei der Autoversicherung

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Schadenfreiheitsrabatt

Wie wird die Schadenfreiheitsklasse ermittelt?

Wie hoch Ihre Schadenfreiheitsklasse für Ihre Kfz-Versicherung ist, hängt u.a. davon ab, ob Sie bereits eine Kfz-Versicherung für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben oder Sie erstmalig eine solche beantragen.


Es besteht eine Kfz-Versicherung bei einem anderen Versicherer:

Jetzt wird bei der Ermittlung Ihres Versicherungsbeitrags auch die Zeit, die Sie bereits schadenfrei gefahren sind mit berücksichtigt. Maßgebend ist die Schadenfreiheitsklasse (nicht der Beitragssatz in Prozent), denn die einzelnen Versicherer erheben teilweise unterschiedliche Beitragssätze für die Schadenfreiheitsklassen.

Die Schadenfreiheitsklasse sehen Sie in Ihrer aktuellen Beitragsrechnung.


Sie schließen erstmalig eine Kfz-Versicherung ab:

Das neuee/weitere Fahrzeug wird mit der günstigen Schadenfreiheitsklasse 2 beginnen, sofern:

n das Fahrzeug auf Sie, Ihren Ehepartner bzw. in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner, den Sicherungsgeber oder ein behindertes Elternteil oder behindertes Kind zugelassen ist und

n Sie, Ihr Ehepartner oder Ihr in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner bereits einen PKW als Erstwagen beim gleichen Versicherer versichert haben und

n dieser Erstwagen mindestens in der Schadenfreiheitsklasse 2 versichert ist und

n Ihr neues Fahrzeug ausschließlich von Personen gefahren wird, die mindestens 23 Jahre alt sind.

Ebenfalls ist ein Beginn in der
Schadenfreiheitsklasse 1/2 denkbar, wenn:

n das Fahrzeug auf Sie, Ihren Ehepartner bzw. in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner, den Sicherungsgeber, ein Elternteil oder Kind zugelassen ist und

n Sie bereits seit mindestens 3 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind (in Deutschland oder EU-Land gemacht) oder

n Ihr Pkw, der Ihres Ehepartners oder Ihres in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartners beim gleichen Versicherer in eine Schadenfreiheitsklasse eingestuft ist oder

n ein Elternteil von Ihnen bereits einen Pkw bei der Versicherungsgesellschaft in einer Schadenfreiheitsklasse versichert hat oder

n Sie bereits einen anderen Pkw bei einem anderen Versicherungsunternehmen mit einer Schadenfreiheitsklasse versichert haben.

Wenn keine der obigen Situationen vorliegt, wird Ihr Versicherungsvertrag in die Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft.



Wie übertragen Sie einen Schadenfreiheitsrabatt von Dritten?

Ein Schadenfreiheitsrabatt, ist grundsätzlich personengebunden und kann daher nur unter bestimmten Voraussetzungen von einem Dritten auf Sie übertragen werden.

Eine Übertragung des SF-Rabattes ist nur möglich zwischen:

n Ehegatten bzw. in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartnern

n Eltern und deren Kindern

n Großeltern und deren in häuslicher Gemeinschaft lebenden Enkeln
Geschwistern, sofern in häuslicher Gemeinschaft lebend
Schwiegereltern und in häuslicher Gemeinschaft lebenden Schwiegerkindern

n einer juristischen Person bzw. Firma auf eine natürliche Person

Der bisherige Inhaber des SF-Rabattes gbit seinen Anspruch zu Ihren Gunsten ab.
Eine Rückübertragung ist nicht möglich. Sie als Empfänger des SF-Rabattes müssen dem Versicherer glaubhaft machen, dass Sie das Fahrzeug selbst überwiegend gefahren sind.

Ruht der Vertrag aus dem der SF-Rabatt übertragen werden soll ist Eile geboten, denn eine Übertragung nur innerhalb eines Jahres ab der Beendigung möglich.


Wichtig:

Es kann nur die Schadenfreiheit für die Zeit angerechnet werden, in der Sie ununterbrochen eine gültige Fahrerlaubnis besessen haben, denn nur in dieser Zeit hätten Sie eine Schadenfreiheit erwerben können.

Bedeutet, dass der Schadenfreiheitsrabatt mitunter nicht 1:1 übertragen werden kann. Die endgültige Einstufung erfolgt durch die Versicherungsgesellschaft, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

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