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Schaden und Prozente!
Kann ich eine Rückstufung im Schadenfall vermeiden?
JA.
Wird ein Schaden vom Versicherer bezahlt oder eine Rückstellung gebildet, beeinträchtigt dies zunächst Ihre Schadenfreiheitsklasse. Um eventuell den bisherigen SF-Rabatt zu behalten, kann es ggf. günstiger sein, kleinere Sachschaden selbst zu bezahlen.
Wenn Sie knapp bei Kasse sind, lassen Sie die Versicherungsgesellschaft erst den Schaden zahlen, denn die haben mehr Geld. Nachdem die Regulierung abgeschlossen ist, erhalten Sie eine Mitteilung wieviel Entschädigung geleistet wurde.
Jetzt haben Sie Zeit und können innerhalb von sechs Monaten entscheiden, ob Sie den
regulierten Schaden der Versicherungsgesellschaft zurückerstatten und somit den gereits ereichten SF-Rabatt beibehalten.
Wenn Sie sich dagegen entscheiden weil kein Geld oder, oder, oder dann erfolgt im folgenden Jahr die SF-Rückstufung.