KFZ Versicherungsvergleich bringt güsntige Autoversicherung


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Beginn der Versicherung bei der Autoversicherung

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Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?

Ihr Versicherungsschutz beginnt grundsätzlich mit der Zahlung des ersten Beitrags.


Vorläufiger Versicherungsschutz

Damit Sie sofort ab Zulassung Ihres Fahrzeugs den notwendigen Versicherungsschutz erhalten, wird eine "vorläufige Deckung" gewährt.

In der Kfz-Haftpflichtversicherung und für den Schutzbrief genügt dafür die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) - bislang Deckungskarte/Doppelkarte -, die bei der Zulassungsbehörde vorgelegt werden muss.

Für die Voll- oder Teilkaskoversicherung beginnt Ihr Versicherungsschutz ab Zugang Ihres Online-Antrags bei uns, frühestens ab Zulassung des Fahrzeugs.

Die vorläufige Deckung endet, sobald Sie den Versicherungsschein erhalten und den Erstbeitrag bezahlt haben. Sie tritt rückwirkend außer Kraft, wenn wir den Antrag unverändert angenommen haben, Sie den Erstbeitrag aber nicht innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Widerrufsfrist an uns bezahlen und Sie die Verspätung zu vertreten haben.

Die vorläufige Deckung endet auch, wenn wir sie mit einer Frist von einer Woche kündigen. Üben Sie Ihr Widerrufsrecht aus, endet die vorläufige Deckung gleichfalls rückwirkend.

Für die Voll- oder Teilkaskoversicherung beginnt Ihr Versicherungsschutz ab Zugang Ihres Online-Antrags bei uns, frühestens ab Zulassung des Fahrzeugs.

Die vorläufige Deckung endet, sobald Sie den Versicherungsschein erhalten und den Erstbeitrag bezahlt haben. Sie tritt rückwirkend außer Kraft, wenn wir den Antrag unverändert angenommen haben, Sie den Erstbeitrag aber nicht innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Widerrufsfrist an uns bezahlen und Sie die Verspätung zu vertreten haben.

Die vorläufige Deckung endet auch, wenn wir sie mit einer Frist von einer Woche kündigen. Üben Sie Ihr Widerrufsrecht aus, endet die vorläufige Deckung gleichfalls rückwirkend.

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